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Kämmerei - Häufige Fragen

Wonach richtet sich der Erschließungsbeitrag?

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Der Erschließungsbeitrag stellt grundlegend eine Kommunalabgabe dar, welche vom Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde/ Ortsverwaltung im Rahmen der Erschließung eines Grundstücks zu entrichten ist. Mit Erschließung ist in der Regel die Anbindung eines Grundstücks an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz gemeint, sodass das Grundstück beispielsweise mit Elektrizität oder dem Frischwasserzugang versorgt werden kann. Vielerorts ist die Erschließungsgebühr entweder an den Versorgungsträger oder direkt an die Kommune zu entrichten. In der Regel richten sich die Erschließungsbeiträge nach der Art der Grundstücksnutzung und der Grundstücksfläche. Normalerweise kann man sich zu näheren Details bei der örtlichen Kämmerei informieren.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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