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Der Erschließungsbeitrag stellt grundlegend eine Kommunalabgabe dar, welche vom Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde/ Ortsverwaltung im Rahmen der Erschließung eines Grundstücks zu entrichten ist. Mit Erschließung ist in der Regel die Anbindung eines Grundstücks an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz gemeint, sodass das Grundstück beispielsweise mit Elektrizität oder dem Frischwasserzugang versorgt werden kann. Vielerorts ist die Erschließungsgebühr entweder an den Versorgungsträger oder direkt an die Kommune zu entrichten. In der Regel richten sich die Erschließungsbeiträge nach der Art der Grundstücksnutzung und der Grundstücksfläche. Normalerweise kann man sich zu näheren Details bei der örtlichen Kämmerei informieren.