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Kommunale Beiträge sind allgemein zu den öffentlichen Abgaben zu zählen und sind meist vom Bürger bei der zuständigen Finanzverwaltung der Kommune (z. B. Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) zu entrichten. Während kommunale Gebühren regelmäßig für die konkrete Inanspruchnahme von Leistungen erhoben werden, sind die öffentlichen Beiträge normalerweise als Pauschale zu entrichten. Ein typisches Beispiel für kommunale Beiträge stellt der Erschließungsbeitrag dar. Dieser ist meist vom Grundstückseigentümer für die Erschließung eines (Bau-)Grundstücks zu bezahlen.