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Die Aufwandsteuern sind ebenso wie die Verbrauchsteuern zu den kommunalen Abgaben zu zählen, die auf Gemeinde- oder Stadtebene erhoben werden. Da das Aufkommen dieser Steuern im Allgemeinen den Gemeinden zusteht, können auch die Orte selbst über deren Erhebung entscheiden. Dabei richten sie sich regelmäßig nach den bestehenden Kommunalabgabengesetzen der Länder und an den bundesgesetzlichen Vorgaben. Normalerweise kann man nicht davon ausgehen, dass die Aufwandsteuern in jeder Kommune gleich angesetzt werden. Bei näheren Fragen zu Aufwandsteuererhebung auf kommunaler Ebene kann man sich an die zuständige Kämmerei wenden.