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Kämmerei - Häufige Fragen

Was ist die Jagdsteuer?

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Die Jagdsteuer ist allgemein als eine Gemeindesteuer geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Jagdsteuer von der jeweiligen Gemeinde als Aufwandsteuer festgelegt und erhoben werden kann. Normalerweise sind zur Entrichtung der Jagdsteuer Jagdausübungsberechtigte verpflichtet. Als eine Bagatellsteuer wird die Jagdsteuer nicht mehr in allen Bundesländern erhoben, wobei die Ertragshoheit den jeweiligen Gebietskörperschaften (z. B. Landkreis) obliegt. Informationen zur Jagdsteuer kann man einerseits bei der kommunalen Kämmerei bzw. Steuerverwaltung erhalten, andererseits kann man sich in den Kommunalabgabengesetzen und Jagdsteuersatzungen über die Erhebung der Jagdsteuer informieren.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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