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Die Jagdsteuer ist allgemein als eine Gemeindesteuer geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Jagdsteuer von der jeweiligen Gemeinde als Aufwandsteuer festgelegt und erhoben werden kann. Normalerweise sind zur Entrichtung der Jagdsteuer Jagdausübungsberechtigte verpflichtet. Als eine Bagatellsteuer wird die Jagdsteuer nicht mehr in allen Bundesländern erhoben, wobei die Ertragshoheit den jeweiligen Gebietskörperschaften (z. B. Landkreis) obliegt. Informationen zur Jagdsteuer kann man einerseits bei der kommunalen Kämmerei bzw. Steuerverwaltung erhalten, andererseits kann man sich in den Kommunalabgabengesetzen und Jagdsteuersatzungen über die Erhebung der Jagdsteuer informieren.