 | Wie kann man sich bei Ruhestörungen oder Lärmbelästigungen verhalten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Bei Ruhestörungen bzw. anhaltenden Lärmbelästigungen kann das Ordnungsamt tätig werden.
Viele Bürger sind davon betroffen, dass umliegende Gewerbebetriebe einen erhöhten Lärmpegel aufweisen, Nachbarn die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten oder dauerhafter Baustellenlärm die Lebensqualität stark beeinträchtigt.
Allerdings: Häufig kann bereits ein klärendes und freundliches Gespräch mit den betroffenen Parteien dazu betragen, die Lärmbeeinträchtigungen auf ein geringes Maß zu reduzieren und den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren. Sind die Konflikte nicht beizulegen und ist die entsprechende Zuständigkeit der Behörde gegeben, kann man auch das Ordnungsamt bzw. die nächste Polizeidienststelle über die Ruhestörungen/ Lärmbelästigungen informieren. Die Behörden bieten über ihre Internetauftritte häufig Formulare an, über die man den Sachverhalt unkompliziert online melden kann.