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Das Ordnungsamt zählt zu den wichtigsten Behörden in einer jeden Gemeindeverwaltung. Der zentrale Aufgabenbereich des Ordnungsamtes ist das Einhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese sind schon allein deswegen notwendig, um die allgemeine Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten. Gemeint ist damit, dass zahlreiche Ordnungswidrigkeiten nun einmal Gefahren darstellen können. Zu nennen sind hier beispielsweise das illegale Müllabladen oder auch das Falschparken. Das Ordnungsamt kümmert sich um diesbezüglich regelmäßig um alle Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Insofern können hier bei entsprechender Zuständigkeit Anliegen zum Genehmigen eines Garagenflohmarktes, zu Ruhestörungen (Ruhezeiten, Mittagsruhe usw.), Hundesteuern, zur Hundemeldepflicht und zum Bewohnerparkausweis behandelt werden.