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Die allgemeine Gefahrenabwehr ist bundesweit eine der wichtigsten Aufgaben des Ordnungsamtes. Damit ist gemeint, dass die Ordnungsbehörden grundsätzlich für die Sicherheit und die Ordnung der Einwohner in einer Stadt oder in einer Gemeinde verantwortlich sind.
Gefährlich sind zahlreiche Dinge, die man - bei entsprechender Zuständigkeit - dem Ordnungsamt auch melden kann. Beispielsweise können durch das illegale Abladen von Müll, das Verunreinigen von Gewässern, Geruchs- und Rauchbelästigungen, das Freilaufen bestimmter Kampfhunderassen oder Eingriffe in die Nutzung von Wegen und Straßen potentielle Gefährdungen für die Sicherheit und Ordnung bestehen – sodass dann das Ordnungsamt im Sinne der Gefahrenabwehr tätig wird.