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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Wo kann ich mich bei Haus- und Nachbarschaftslärm beschweren?

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Für Haus- und Nachbarschaftslärm sind in der Regel die Ordnungsbehörden zuständig, wobei dies von Bundesland zu Bundesland durchaus variieren kann. Bevor man allerdings die jeweiligen Ämter bemüht, kann häufig auch ein Gespräch mit den Nachbarn/ beteiligten Parteien Sinn machen – oft sind Streitigkeiten und Probleme auf diesem Wege zu klären. Nähere Auskünfte zu Haus- und Nachbarschaftslärm kann man sich, die Zuständigkeit der betreffenden Behörde vorausgesetzt, regelmäßig beim Ordnungsamt einholen. 

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