 | Kann das Ordnungsamt auch für die Lebensmittelüberwachung zuständig sein?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Mancherorts gibt es bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung eigens eingerichtete Veterinärämter bzw. Gesundheitsämter, die u.a. für die Lebensmittelüberwachung und die Einhaltung hygienischer Bedingungen in gastronomischen Einrichtungen oder Betrieben zuständig sind. Häufig sind diese Ämter auch als Abteilungen bei den Ordnungsämtern integriert, sodass es durchaus vorkommen kann, dass das Ordnungsamt zugleich auch für die Lebensmittelüberwachung in einer Gemeinde oder Stadt sorgt bzw. über die Hygienestandards wacht.