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Ja. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt dafür zuständig, dass natürlichen bzw. juristischen Personen - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - Schutzrechte auf geistiges Eigentum oder bestimmte Markennamen gewährt werden. Die Behörde hat ihren Sitz in München; zwei Dienststellen sind in Jena und Berlin ansässig.