| Was bedeutet Stadtmarketing und welches Amt ist hier zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Stadtmarketing zählt zu den regelmäßigen Aufgaben des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing. Man versteht darunter grundsätzlich das Schaffen eines positiven Stadtimages, durch das eine Stadt attraktiv wirken soll. Oft fällt diese Öffentlichkeitsarbeit auch der Behörde für Wirtschaft oder Presseangelegenheiten zu. Insbesondere größere Städte sind um die positive Darstellung ihres Ortes mittels Stadtmarketing bemüht. Die Marketingbereiche im Rahmen dessen sind unter anderem auf den Wirtschaftsstandort, den Tourismus und die Verwaltung ausgerichtet.