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Die Verantwortlichkeiten des Amtsblatts sind regionsabhängig und in Anhängigkeit von den jeweiligen Inhalten des Amtsblatts zu sehen. Beispielsweise ist für die Inhalte des nicht amtlichen Teils in der Regel nicht die kommunale Verwaltung verantwortlich, sodass unter anderem Vereine für die Vereinsnachrichten zuständig sind. Allerdings ist die Kommunalverwaltung im Allgemeinen für die amtlichen Inhalte des Amtsblatts verantwortlich. Häufig trägt der Bürgermeister, Landrat oder sein Stellvertreter die Verantwortung für die amtlichen Mitteilungen. Mitunter hat auch der Pressesprecher oder das Amt für Öffentlichkeitsarbeit die Redaktionsleitung inne. Man kann sich bei näherem Informationsbedarf an die zuständige Pressestelle wenden oder das Impressum des Amtsblatts einsehen.