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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ausstrahlung und Einstrahlung bei der Deutschen Rentenversicherung?

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Der Begriff Einstrahlung bedeutet, dass ein ausländischer Arbeitnehmer, welcher vorübergehend nach Deutschland entsandt wird, regelmäßig nicht der deutschen Versicherungspflicht untersteht. Im Gegensatz dazu befasst sich die Ausstrahlung mit deutschen Arbeitnehmern, welche im Ausland tätig werden. Bei der Ausstrahlung besteht trotz Entsendung in das Ausland für den deutschen Arbeitnehmer die Versicherungspflicht in Deutschland. Nähere Informationen zu den Regelungen bei Beschäftigungen im Ausland kann man sich bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einholen.

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