| Was ist der Unterschied zwischen Ausstrahlung und Einstrahlung bei der Deutschen Rentenversicherung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Der Begriff Einstrahlung bedeutet, dass ein ausländischer Arbeitnehmer, welcher vorübergehend nach Deutschland entsandt wird, regelmäßig nicht der deutschen Versicherungspflicht untersteht. Im Gegensatz dazu befasst sich die Ausstrahlung mit deutschen Arbeitnehmern, welche im Ausland tätig werden. Bei der Ausstrahlung besteht trotz Entsendung in das Ausland für den deutschen Arbeitnehmer die Versicherungspflicht in Deutschland. Nähere Informationen zu den Regelungen bei Beschäftigungen im Ausland kann man sich bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einholen.