 | Wie lang muss man auf den Bescheid zur Rehabilitationsmaßnahme warten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Dauer der Bearbeitung variiert, dementsprechend lässt sich kein spezieller Zeitraum nennen, nach dem man mit dem Bescheid über die Rehabilitationsmaßnahme bekommt. Wichtig ist aber für den Antragsteller, die Vollständigkeit der erforderlichen Formulare, Unterlagen und Nachweise vor Abgabe zu prüfen, damit eine schnelle Bearbeitung erfolgen kann.
Wenn man terminliche Wünsche für die Reha-Maßnahme oder spezielle Vorstellungen zum Ort oder zu einer bestimmten Einrichtung hat, ist es zu empfehlen, vorab den Kontakt zum Rentenversicherungsträger aufzunehmen.