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In Altersrente geht derjenige, der die so genannte Regelaltersgrenze erreicht hat, die bis ins Jahr 2029 schrittweise auf 67 angehoben wird. Der Arbeitnehmer scheidet damit aus dem aktiven Berufsleben aus und erhält fortan Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. eine Pensionszahlung (bei vorherigem Beamtenverhältnis). Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt allerdings in Deutschland etwas geringer, da viele Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand eintreten.