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Mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages ab Januar 2013 verlieren die bisherigen Regelungen zum Gebühreneinzug ihre Gültigkeit. Fortan wird für Bürgerinnen und Bürger ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro erhoben – und dies unabhängig von der Anzahl der zusammenlebenden Personen, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft. Dieses neue Modell richtet sich auch nicht mehr nach der Art der technischen Geräte, sondern stellt auf das System „Pro Wohnung einen Beitrag“ ab.