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Vielfach ja. Solche Beratungsmöglichkeiten werden - bei entsprechender Zuständigkeit - von den staatlichen Schulämtern angeboten. Da ein Schulamt nicht nur Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, sondern vielfach auch als unterstützende Behörde für Lehrkörper, Schulmitarbeiter, Eltern und Schüler fungiert, kann man sich zumeist auch in Fragen zu spezifischen Themen wie Schulangst an das Schulamt wenden.