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Das ist richtig, für die öffentlichen Schwimmbäder ist das Gesundheitsamt auch als Kontrollinstanz zuständig. Zu den öffentlichen Bädern, die durch das Gesundheitsamt überwacht werden, zählen städtische Bäderbetriebe, Hotelbäder und auch die Becken von Saunaclubs und Fitnessclubs.
Das Gesundheitsamt orientiert sich bei der Überwachung der Schwimmbäder zum einen an der DIN 19643 und zum anderen an den KOK-Richtlinien. Die DIN 19643 beschreibt eine deutsche Vorschrift bezüglich der Aufbereitung von Schwimm-und Badebeckenwasser. Die KOK-Richtlinien umfassen Fachnormen, technische Reglements und mehr. Sie werden regelmäßig von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und dem Deutschen Schwimm-Verband herausgegeben.