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Immobilien werden in Deutschland in der Regel durch verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich ihres Wertes beurteilt. Insbesondere Sachverständige nehmen eine solche Wertermittlung der Immobilien vor. Hierbei gibt es im Wesentlichen drei Verfahrensarten: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Allgemein orientiert sich die Wertermittlung einer Immobilie in diesem Zusammenhang an der Immobilienwertermittlungsverordnung.