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Sozialamt - Häufige Fragen

Wer kann Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen?

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Die staatliche Unterstützung Hilfe zur Pflege kommt insbesondere bei nicht pflegeversicherten Menschen zum Tragen, deren Unterbringungen sehr kostenintensiv ist (z.B. Schwerstpflege, Intensivpflege). Aber auch Menschen mit Pflegeversicherung, bei denen die Aufwendungen die ohnehin begrenzten Leistungen dieser Versicherung weit übersteigen, kann unter Umständen Hilfe zur Pflege durch die zuständigen Sozialbehörden gezahlt werden. 

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