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Staatsanwaltschaft - Häufige Fragen

Was macht der Oberstaatsanwalt?

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Ein Oberstaatsanwalt kann entweder als Abteilungsleiter bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder als Dezernent für die Generalstaatsanwaltschaft agieren. In seiner Position als Abteilungsleiter obliegt dem Oberstaatsanwalt die Fachaufsicht, die sich vor allem auf die Staatsanwälte sowie die Abteilung erstreckt. Als Dezernent kann der Oberstaatsanwalt die Dienstaufsicht übernehmen oder auch für Revisionen und Rechtsbeschwerden an das Oberlandesgericht zuständig sein.

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