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Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, die für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig ist. Sie ist somit ein Teil der Rechtspflege des Staates. Ihr unterliegen zum Beispiel die Leitung des Ermittlungsverfahrens, die Erhebung der Anklage beim Strafgericht sowie die Vertretung der Anklage und die nach dem Urteil resultierende Strafvollstreckung. Hierbei ist zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft Vollstreckungen nur im Bereich des Erwachsenenstrafrechts aussprechen darf. Für Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht ist regelmäßig das Amtsgericht die ausführende Behörde.