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Standesamt - Häufige Fragen

Was sind denn mögliche Eheverbote?

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Bei Eheverboten handelt es sich um bestimmte Zustände, die einer möglichen Eheschließung entgegenstehen und damit Ehehindernisse bilden. Dazu gehört laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere eine bereits bestehende Ehe (mit der Eheschließung würde ansonsten eine Doppelehe eingegangen werden), aber auch das Verbot der Verwandtenheirat (z.B. bei direkten Blutsverwandten, Geschwistern oder adoptierten Kindern). 

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