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Die allgemeinen Bestimmungen und Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis sind in Deutschland im Wesentlichen durch das Fahrlehrergesetz (FahrlG) festgelegt. Die Fahrlehrerlaubnis beantragt man normalerweise bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis umfassen ein Mindestalter von 22 Jahren sowie die geistige, körperliche und persönliche Eignung. Darüber hinaus ist eine ausreichende Fahrpraxis in der Fahrlehrerlaubnisklasse nachzuweisen. Des Weiteren sind eine allgemeine Vorbildung durch eine abgeschlossene Lehrausbildung bzw. das Abitur mittels Zeugnis nachzuweisen - auch Vorkenntnisse in allen Fahrerlaubnisklassen sind in der Regel erforderlich. Natürlich sind auch die Ausbildung zum Fahrlehrer mit anschließendem Praktikum und die bestandene Fahrlehrerprüfung als Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zu benennen.