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Tiefbauamt - Häufige Fragen

Defekte Ampeln oder fehlende Beschilderungen im Straßenverkehr: Welche Behörde wird hier tätig?

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Aufbau und Wartung von Lichtsignalanlagen, zumeist auch unter der Bezeichnung „Ampel“ bekannt, fallen regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Tiefbauämter. Gleiches gilt überwiegend auch für die wegweisende Beschilderung im Straßennetz bzw. Fahrbahnmarkierungen, Verkehrsbeschilderungen oder Straßenbenennungen/ Straßenbeschilderungen. Bei auftretenden Problemen mit Ampelanlagen oder Beschilderungen kann man sich daher in der Regel an das Tiefbauamt wenden. 

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