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Ein Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen. Normalerweise dient diese Vereinigung einem bestimmten Zweck, der unabhängig von den jeweiligen Mitgliedern verfolgt wird. Das Zusammenbringen von Personen dient, also in erster Linie einer Sache. Vereine, die gemeinnützig handeln, sind meist von der Steuerpflicht befreit. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn die Vereine ausschließlich und unmittelbar dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Das betrifft normalerweise Vereine, die neben gemeinnützigen und mildtätigen oder auch kirchlichen Zwecken im gleichen Sinne dienen. Dann greift von staatlicher Seite eine weitgehende Steuerfreiheit bei der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer sowie eine Ermäßigung bei der Umsatzsteuer.