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Das Veterinäramt übt seine Kontrollfunktion natürlich auch vor Ort aus – und das in ganz vielfältigen Aufgabenbereichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde werden etwa in Grenzgebieten und Küstengebieten tätig, wann immer es um die Einhaltung von Richtlinien zur Lebensmitteleinfuhr bzw. zur Tierhaltung oder Tierschlachtung geht. Das beinhaltet natürlich auch die eingehende Besichtigung bzw. Prüfung der jeweiligen Betriebe.