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Wie schon aus der Bezeichnung „Amtstierarzt“ hervorgeht, handelt es sich bei diesem Beruf um einen amtlichen Tierarzt. Der Tierarzt ist insofern in der Regel für das Landratsamt oder die jeweilige kreisfreie Stadt als Tiermediziner tätig. Natürlich wird für die Tätigkeit als Amtstierarzt das Studium der Veterinärmedizin vorausgesetzt. Ebenso werden die Approbation als Tierarzt und darüber hinaus das Zweite Staatsexamen gefordert. Nicht selten empfiehlt sich überdies eine Promotion in der Veterinärmedizin, um als amtlicher Tierarzt bzw. Amtstierarzt arbeiten zu können.