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In der Regel sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden für die Überwachung von Bedarfsgegenständen verantwortlich. Das entsprechende Amt richtet sich in seiner Tätigkeit vor allem nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Das Spektrum der Dinge, die als Bedarfsgegenstände gelten, ist groß. So zählen Materialien und Gegenstände, die zum Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, als Bedarfsgegenstände. Ferner werden beispielsweise Packungen und Behältnisse von Kosmetika, Gegenstände mit Kontakt zur Mundschleimhaut (z. B. Schnuller), Körperpflegemittel, Spielwaren sowie Gegenstände für längeren Kontakt mit dem menschlichen Körper als Bedarfsgegenstände eingeordnet.