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Telefon: | 040428658888 |
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E-Mail: | polizeipressestelle@polizei.hamburg.de |
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Telefon: | 040428654110 |
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Anschrift: | Am Alten Posthaus 6, 22041 Hamburg |
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E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Am Überwinterungshafen 1, 21079 Hamburg |
Telefon: | 040428665310 |
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Anschrift: | Neugrabener Markt 3, 21149 Hamburg |
Telefon: | 040428654710 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Halstenbeker Weg 85, 25462 Rellingen |
Telefon: | 04101498110 |
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E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Kieler Straße 103, 25474 Bönningstedt |
Telefon: | 04035627520 |
Anschrift: | Ellernreihe 135, 22179 Hamburg |
Telefon: | 040428653610 |
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Anschrift: | Schifferstr. 10, 21629 Neu Wulmstorf |
Telefon: | 04033441990 |
Fax: | 040334419910 |
Ottensen liegt im westlichen Zentrum der Hansestadt Hamburg. Der Mercado als moderner Wochenmarkt ist eines der beliebtesten Ausflugsziele in Ottensen. Auch zahlreiche bemerkenswerte Architekturen sind hier...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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