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Anschrift: | Wassermühlenweg 12, 22889 Tangstedt |
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Anschrift: | Roßdamm 10, 20457 Hamburg |
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E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Kiebitzweg 22, 22869 Schenefeld |
Telefon: | 04083000530 |
Fax: | 040830005330 |
Anschrift: | Blomkamp 23, 22549 Hamburg |
Telefon: | 040428652610 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Waltershofer Damm 1, 21129 Hamburg |
Telefon: | 040428665110 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Stormarnstraße 2, 22113 Oststeinbek |
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Anschrift: | Georg-Wilhelm-Straße 77, 21107 Hamburg |
Telefon: | 040428654410 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Ernst Abbe Straße 10, 25451 Quickborn |
Telefon: | 0410663000 |
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Anschrift: | An der Reitbahn 5, 22926 Ahrensburg |
Telefon: | 041028090 |
Fax: | 04102809203 |
Mitten im Bezirk Hamburg-Nord befindet sich der Stadtteil Fuhlsbüttel. Für Hamburger ist Fuhlsbüttel sehr bedeutsam durch Institutionen wie den Flughafen und das Naturschutzgebiet Raakmoor. Bauwerke wie...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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