Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gräffstr. 5, 64646 Heppenheim |
Telefon: | 06252155556 |
Fax: | 06252155959 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062700 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bad Nauheimer Straße 2, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 06151132941 |
Fax: | 06151132940 |
E-Mail: | sportamt@darmstadt.de |
Anschrift: | Albinistraße 23, 64207 Dieburg |
Telefon: | 061518811406 |
Fax: | 061518813406 |
E-Mail: | sportfoerderung@ladadi.de |
Anschrift: | Höfflingerweg 1, 48155 Münster |
Telefon: | 02514925201 |
Fax: | 02514927753 |
E-Mail: | sportamt@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 67547 Worms |
Telefon: | 062418534001 |
Fax: | 062418534099 |
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Lindenfels im Kreis Bergstraße ist ein heilklimatischer Kurort, der auch als „Perle des Odenwalds“ bekannt ist und 1123 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Lindenfels ist gegliedert in die Stadtteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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