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Fahrschule in Frankfurt am Main im Branchenbuch


Fahrschule Wolff GmbH im Branchenbuch Frankfurt am Main

Thudichumstraße 42, 60489 Frankfurt am Main


069 786888


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Wolff GmbH in Frankfurt am Main ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Wolff GmbH

Das Unternehmen Wolff ist seit über 20 Jahren als Fahrschule in Frankfurt ansässig. Dabei setzen wir in erster Linie auf Qualität.

Anschrift

StraßeThudichumstraße 42
PLZ, Ort60489 Frankfurt am Main
Koordinaten50.128,8.61518
KFZ-Navigation50.1281,8.61502

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag10:00 - 19:00
Dienstag10:00 - 19:00
Mittwoch10:00 - 19:00
Donnerstag10:00 - 19:00
Freitag10:00 - 16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr1993
StichwörterFahrschule, Fahrschule Rödelheim, PKW Führerschein, Motorrad Führerschein, Fahrschule Frankfurt, Fahrschule Hausen, Fahrschule Bockenheim, Aufbauseminare, ASF, FES, Punkteabbau, BE, Anhänger, Fahrauffrischungsfahrten
MarkenVolkswagen, Seat
DienstleistungenA1, A2, A, B, BA, BE, B197, B196, B96, ASF-Kurs, FES-Kurs
SprachenDeutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Albanisch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Bargeld, Girokarte, Maestro, MasterCard

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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