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Fahrschule in Alsfeld im Branchenbuch


AS-Fahrschulzentrum im Branchenbuch Alsfeld

Am Ringofen 24, 36304 Alsfeld


06631 802787

http://www.as-fahrschulzentrum.de


Der Gewerbeeintrag AS-Fahrschulzentrum in Alsfeld ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

AS-Fahrschulzentrum

MIT UNS KOMMEN SIE SICHER ZU IHREM ZIEL!

Sie möchten schnell und erfolgreich den Führerschein erlangen oder sich beruflich weiterqualifizieren, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Unser Vollzeitunterricht in angenehmer Atmosphäre macht dies möglich. In Gießen begleiten wir Sie freundlich, kompetent und ganz entspannt zum Führerschein oder zur beruflichen Qualifikation im gewerblichen Kraftverkehr.

Wir stehen Ihnen dabei stets in allen Ausbildungsfragen beratend und helfend zur Seite.

Anschrift

StraßeAm Ringofen 24
PLZ, Ort36304 Alsfeld
Koordinaten50.7462,9.25412
KFZ-Navigation50.7499,9.25642

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 16:00
Dienstag10:00 - 18:00
Mittwoch08:00 - 12:00
Donnerstag08:00 - 16:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Außerhalb der Bürozeiten sind wir mobil erreichbar. Samstag telefonisch erreichbar

Weitere Informationen

Gründungsjahr2017
StichwörterFahrschule, Berufskraftfahrer, Gießen, Stapler, Kran, Ladungssicherung, Traktor, Bus, LKW, Weiterbildung, BKF, Lasi, Schein, Führerschein, AS Berufskraftfahrer, Ausbildung, Klasse B, Klasse BE, Klasse B96, Klasse C, Klasse C1, Klasse CE, Klasse C1E, alle Klassen, Klasse D, Klasse D1, Klasse DE, Klasse D1E, Klasse T, Klasse L, Hessen, Gießener Raum, Mittelhessen, Arno Stumpf, AS Fahrschulzentrum, Module, Kursnet, Arbeitsagentur, Bildungsgutschein, Förderung, Jobcenter, Wegebau, Bauernverband
SpezialgebieteWeiterbildung, Berufskraftfahrer (BKF), LKW, Bus, Traktor, Ladungssicherung (Lasi), Kranausbildung, Stapler
MarkenMercedes, Audi, MAN, VW
VerbändeFahrlehrerverband

Bildergalerie

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Schnellaktionen

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Alle Infos aus Alsfeld

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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