Fahrschule in Kassel im Branchenbuch
Fahrschule Trümper im Branchenbuch Kassel
Holländische Str. 158 A, 34127 Kassel
05605 939495
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Trümper in Kassel ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Holländische Str. 158 A | |
PLZ, Ort | 34127 Kassel | |
Koordinaten | 51.3349,9.49381 | |
KFZ-Navigation | 51.3348,9.49374 |
Montag | geschlossen |
Dienstag | 18:00 - 20:00 |
Mittwoch | 18:00 - 20:00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Bürozeiten: Dienstag & Mittwoch 18 - 18:30 Uhr! Unterricht in Blöcken; Zeiten dienen zur Anmeldung! |
Gründungsjahr | 2000 |
Stichwörter | Führerschein Kassel |
Dienstleistungen | Beratung, Klasse A, Klasse B, Klasse C, Klasse D, Klasse L & T, Klasse B196, Klasse C & CE, Klasse D & DE, Theorieunterricht, Praxisunterricht |
Verbände | Fahrlehrerverband |
Sprachen | Deutsch |
Kassel ist die drittgrößte Stadt Hessens und bildet eines der 10 Oberzentren des Landes Hessen. Schon im Jahre 913 wurde Kassel erstmals urkundlich erwähnt und ist heute vor allem als Universitätsstadt...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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