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Gerichtsvollzieher in Kassel - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedrichsstr. 32-34, 34117 Kassel
Telefon:05619121867
E-Mail:verwaltung@ag-kassel.justiz.hessen.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Kassel
(17)
Gerichtsvollzieher Fißler
7.74 km von Kassel
Anschrift:Buchenweg 19, 34253 Lohfelden
Telefon:05608959491
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Gerichtsvollzieher Würz
8.38 km von Kassel
Anschrift:Postfach 11 12, 34226 Fuldatal
Telefon:056187083754
Fax:05619812548
Sprechzeiten:Di 9.10 Uhr Do 14-15 Uhr (beim AG Fritzlar)
(12)
Obergerichtsvollzieherin Stöbener
11.19 km von Kassel
Anschrift:Am Zwinger 12, 34355 Staufenberg
Telefon:05543999512
Fax:05543999513
Sprechzeiten:Di 17:30-18 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Diederich
15.04 km von Kassel
Anschrift:Friedrich Wilhelm Straße 39, 37269 Eschwege
Telefon:056513391201
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Obergerichtsvollzieher Hartig
15.18 km von Kassel
Anschrift:Kulmer Weg 3, 34346 Hann. Münden
Telefon:0554177888934
Fax:0554131323
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Fr 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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