Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg |
Telefon: | 06421670 |
E-Mail: | sport@marburg-biedenkopf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Kaiserberg 9, 35396 Gießen |
Telefon: | 06413062029 |
E-Mail: | info@sportkreis-giessen.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413061704 |
Fax: | 06413062136 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar |
Telefon: | 064414070 |
Fax: | 064414071051 |
E-Mail: | info@lahn-dill-kreis.de |
Anschrift: | Homburger Str. 17, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031830 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen |
Telefon: | 02713330 |
Fax: | 02713332500 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
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Lohra befindet sich ca. 15 km südwestlich von Marburg im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Sehr sehenswert ist die Kirche des Ortes, welche um 1238 errichtet wurde. Der Ort selbst fand im Jahre 769 seine erste...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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