Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg |
Telefon: | 06421670 |
E-Mail: | sport@marburg-biedenkopf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Parkstr. 6, 34576 Homberg |
Telefon: | 056817754000 |
Fax: | 056817754002 |
E-Mail: | fachbereich40@schwalm-eder-kreis.de |
Anschrift: | Goldhelg 20, 36341 Lauterbach |
Telefon: | 066419770 |
Fax: | 06641977336 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413061704 |
Fax: | 06413062136 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Kaiserberg 9, 35396 Gießen |
Telefon: | 06413062029 |
E-Mail: | info@sportkreis-giessen.de |
Anschrift: | Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621870 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Neustadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt im mittelhessischen Bergland und ist gegliedert in die Kernstadt, Mengsberg, Momberg und Speckswinkel. Wohl 1250 wurde Neustadt von den Grafen von Nidda...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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