Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 15 a, 19053 Schwerin |
Telefon: | 0385710542 |
Anschrift: | Kirchstr. 15, 19395 Ganzlin |
Telefon: | 03873520535 |
E-Mail: | kita@ganzlin.de |
Anschrift: | Marktstr. 27, 16945 Meyenburg |
Telefon: | 03396850790 |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 16945 Meyenburg |
Telefon: | 03396880694 |
Anschrift: | Am Volksplatz 4, 19309 Lenzen (Elbe) |
Anschrift: | Schulstr. 4, 25541 Brunsbüttel |
Telefon: | 048528353697 |
E-Mail: | kita.rappelkiste@mgh-brunsbuettel.de |
Anschrift: | Zur alten Mühle 1, 19395 Plau am See |
Telefon: | 038735492263 |
Anschrift: | Alter Wall 5, 19395 Plau am See |
Telefon: | 03873541897 |
Anschrift: | Lenzener Str. 5a, 19303 Dömitz |
Telefon: | 03875836622 |
Anschrift: | Kiez 23, 19306 Neustadt-Glewe |
Nördlich von Pritzwalk liegt Ganzlin. Der Ort am Plauer See gliedert sich in Dresenow, Dresenower Mühle, Twietfort und Ganzlin. Attraktiv für Besucher ist Ganzlin nicht nur durch das Lehmmuseum in...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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