Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Querstr. 5, 24939 Flensburg |
Telefon: | 04614817007 |
Anschrift: | Hauptstr. 91, 25715 Averlak |
Telefon: | 04855587 |
Anschrift: | Buchholzer Weg 4, 19075 Holthusen |
Telefon: | 03865255 |
Anschrift: | Dorfstr. 2, 19246 Camin |
Telefon: | 03884321428 |
Anschrift: | Batteriestr. 19, 24939 Flensburg |
Telefon: | 04613186294 |
Anschrift: | Buchhorster Damm, 29471 Gartow |
Telefon: | 058461269 |
E-Mail: | mail@kinder-wald-garten.de |
Anschrift: | Ditmarsenpark 3, 25767 Albersdorf |
Telefon: | 048359714855 |
E-Mail: | krabbeltiereinbewegung@ev-kitawerk.de |
Anschrift: | Alte Schule33, 29473 Göhrde |
Telefon: | 058626465 |
E-Mail: | kiga-goehrderwichtel@t-online.de |
Anschrift: | Hahnenberger Straße 7, 29471 Gartow |
Telefon: | 058462463 |
E-Mail: | kita-gartow@drk-dan.de |
Leussow liegt nahe der Stadt Hagenow in der Griesen Gegend im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Gegliedert ist die Gemeinde in Leussow und Kavelmoor. Im Jahre 1291 wurde Leussow erstmals schriftlich genannt.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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