Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Peetscher Weg 1b, 17252 Mirow |
Telefon: | 03983320469 |
Fax: | 03983326871 |
E-Mail: | fmz-mirow@gmx.de |
Anschrift: | Strandstr. 15, 17252 Mirow |
Telefon: | 03983320890 |
E-Mail: | kita.seepferdchen@gmail.com |
Anschrift: | Am Kanal 5, 17248 Lärz |
Telefon: | 03983320885 |
Fax: | 03983326266 |
Anschrift: | Neuer Markt 30, 17248 Rechlin |
Telefon: | 03982321382 |
Anschrift: | In den Wällen 6, 17255 Wesenberg |
Telefon: | 03983220203 |
Fax: | 03983226589 |
Anschrift: | Dorfstr. 66, 17209 Priborn |
Telefon: | 0399232236 |
Anschrift: | Töpferweg 1 A, 16837 Rheinsberg |
Telefon: | 03392370997 |
Anschrift: | Schwabenstraße 6, 24539 Neumünster |
Telefon: | 0432179041 |
Anschrift: | Kagar, Ausbau 14, 16837 Rheinsberg |
Telefon: | 03392370487 |
E-Mail: | kita-waldzwerge@rheinsberg.de |
Mirow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in der Mecklenburgischen Seenplatte und wird 1226 urkundlich erwähnt. Neben zahlreichen Fachwerkbauten ist Mirow vor allem für seine Schlossinsel...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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