Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alex-Reyels-Straße 1, 21787 Oberndorf |
Telefon: | 04772737 |
Anschrift: | Großes Wegfährels 5, 21756 Osten |
Telefon: | 04776284 |
Anschrift: | Höden 18, 21789 Wingst |
Telefon: | 04778800783 |
Anschrift: | Ostehallenstraße 3, 21781 Cadenberge |
Telefon: | 04752840064 |
Fax: | 04752844087 |
Anschrift: | Dobrock 68, 21789 Wingst |
Telefon: | 04778800450 |
Anschrift: | Schulstraße 25, 21781 Cadenberge |
Telefon: | 04777633 |
Anschrift: | Krönckeweg 2b, 21789 Wingst |
Telefon: | 047787710 |
Anschrift: | In den Gärten 2, 21781 Cadenberge |
Telefon: | 047778081761 |
Anschrift: | Dorfstraße 31, 21734 Oederquart |
Telefon: | 047798853 |
E-Mail: | kita-abenteuerland@nordkehdingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 28, 21730 Balje |
Telefon: | 04753841085 |
E-Mail: | kindergarten.balje@nordkehdingen.de |
Dieser Ort ist Teil der Samtgemeinde Am Dobrock und wird von der Oste durchflossen. Die St. Georgskirche und das interessante Heimatmuseum laden zum Besuch ein. Auch die regelmäßigen Veranstaltungen sind...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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