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Anschrift: | Sievekingdamm 20, 20535 Hamburg |
Telefon: | 040428654110 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 8, 21357 Bardowick |
Telefon: | 04131925050 |
Fax: | 041319250510 |
Anschrift: | Sedanstraße 28, 20146 Hamburg |
Telefon: | 040428651710 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Notkestraße 95, 22607 Hamburg |
Telefon: | 040428652510 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Bleiche 5, 21640 Horneburg |
Telefon: | 04163826490 |
Anschrift: | Südring 26, 21465 Wentorf/ Hamburg |
Telefon: | 04072978047 |
Fax: | 04072978049 |
Anschrift: | Blomkamp 23, 22549 Hamburg |
Telefon: | 040428652610 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Am Rosenborn 5, 21698 Harsefeld |
Telefon: | 04164909590 |
Anschrift: | Oberaltenallee 42, 22081 Hamburg |
Telefon: | 040428653110 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Hamfelder Redder 1, 21039 Börnsen |
Telefon: | 0407204194 |
Fax: | 04079011939 |
Der Landkreis Harburg, gelegen im nordöstlichen Teil Niedersachsens, umfasst einerseits die Einheitsgemeinden Buchholz in der Nordheide, Neu Wulmsdorf, Rosengarten, Seevetal, Stelle und Winsen (Luhe)...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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