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Anschrift: | Bahnhofstraße 15, 37154 Northeim |
Telefon: | 055519650 |
Fax: | 05551965200 |
E-Mail: | katasteramt-nom@lgln.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Straße 6, 37520 Osterode |
Telefon: | 0552250040 |
Fax: | 05522500468 |
E-Mail: | Katasteramt-OHA@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Danziger Straße 40, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05515074333 |
Fax: | 05515074374 |
E-Mail: | Katasteramt-GOE@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Neue Wiese 11, 31061 Alfeld |
Telefon: | 0518191050 |
Fax: | 05181910566 |
E-Mail: | katasteramt-alf@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Jürgenweg 8, 38640 Goslar |
Telefon: | 0532175740 |
Fax: | 05321757425 |
E-Mail: | katasteramt-gs@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Franz-Weinrich-Str. 24, 37339 Leinefelde-Worbis |
Telefon: | 03615741140 |
Fax: | 0361574114204 |
E-Mail: | poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de |
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Northeim liegt im gleichnamigen Landkreis, östlich des Sollings. Die Stadt wird von der Rhume und dem Rhumekanal durchflossen. Sie gliedert sich in Berwartshausen, Bühle, Denkershausen, Edesheim...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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