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Katasterämter in Brandenburg - Öffnungszeiten

Info zu Katasteramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kloster Straße 14, 14770 Brandenburg an der Havel
Telefon:03381586201
Fax:03381586204
E-Mail:Katasteramt@stadt-brandenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9-11:30 Uhr und 13:30-15 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13:30-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Waldemardamm 3, 14641 Nauen
Telefon:033214036200
Fax:0332140336303
E-Mail:katasteramt@havelland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do+Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Hegelallee 6-10, 14469 Potsdam
Telefon:03312893202
Fax:03312892575
E-Mail:kataster@rathaus.potsdam.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Potsdamer Str. 18a, 14513 Teltow
Telefon:03328318316
Fax:03328318315
E-Mail:kataster@potsdam-mittelmark.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
Telefon:033716084200
Fax:033716089090
E-Mail:katasteramt@teltow-flaeming.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Rungestraße 20, 16515 Oranienburg
Telefon:033016015551
Fax:0330160180511
E-Mail:kataster@oberhavel.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Bergstraße 1, 19348 Perleberg
Telefon:03876713760
Fax:03876713799
E-Mail:katasteramt@lkprignitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr
Anschrift:Klosterstraße 14, 15344 Strausberg
Telefon:033468507401
Fax:033468507409
E-Mail:katasteramt@landkreismol.de
Öffnungs­zeiten:Di und Fr 9-12 Uhr sowie Di 13-18 Uhr
Anschrift:Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg/Elster
Telefon:03535462700
Fax:03535462730
E-Mail:katasteramt@lkee.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-15 Uhr
Di 8-17 Uhr
Do 8-16 Uhr
Fr 8-11:30 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Telefon:033342141902
Fax:033342142901
E-Mail:katasterbehoerde@kvbarnim.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Katasteramt Brandenburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Katasteramt

Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.

Katastervermessungen

Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.

Organisation der Vermessungsämter in Deutschland

In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.

Bodenordnungsverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.

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