Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581823099 |
Fax: | 0581827216 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel |
Telefon: | 03901840864 |
Fax: | 03901840208 |
E-Mail: | info@altmarkkreis-salzwedel.de |
Anschrift: | Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow (Wendland) |
Telefon: | 058411200 |
Fax: | 05841120278 |
E-Mail: | info@luechow-dannenberg.de |
Anschrift: | Am Graalwall 4, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131261000 |
E-Mail: | info@landkreis-lueneburg.de |
Anschrift: | Ribbesbütteler Weg 4, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 0537182465 |
Fax: | 0537182411 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Anschrift: | Speicherstr. 2, 29221 Celle |
Telefon: | 051419162110 |
Fax: | 0514191632110 |
E-Mail: | Sportfoerderung@LKCelle.de |
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Wieren ist im Herzen der Lüneburger Heide gelegen und Teil der Samtgemeinde Wrestedt. Nicht nur für Kunsthistoriker ist die Wierener Kirche mit ihren neugotischen Stilformen eine Augenweide – ein Besuch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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