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Apotheke in Reken im Branchenbuch


Apotheke am Bahnhof im Branchenbuch Reken

Augustin-Wibbelt-Platz 1, Augustin-Wibbelt-Platz 1, 48734 Reken


02864 94810


Der Gewerbeeintrag Apotheke am Bahnhof in Reken ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.

Apotheke am Bahnhof

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Unsere Apotheke hat diese Schwerpunktbereiche: Service (Wir setzen uns für eine sichere Arzneimitteltherapie ein. Individuelle Beratung zu Ihrer Medikation, egal in welchem Alter., Das E-Rezept kommt, die persönliche Beratung in der Apotheke bleibt. In Zukunft ist Telepharmazie möglich., Wir bringen Ihre Medikamente gern zu Ihnen nach Hause., Diskretion und Datenschutz sind uns wichtig.), Krankenpflege (Pflegehilfsmittelversorgung, Inkontinenzversorgung, Kompressionsstrümpfe), Schwerpunkt Baby und Familie (Verleih von Medela Milchpumpen, Babywaagen), Schwerpunkt Diabetes (Blutzuckermessung)

Anschrift

StraßeAugustin-Wibbelt-Platz 1
AdresszusatzAugustin-Wibbelt-Platz 1
PLZ, Ort48734 Reken
Koordinaten51.805,7.04881
KFZ-Navigation51.805,7.04881

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 13:00, 14:30 - 19:00
Dienstag08:00 - 13:00, 14:30 - 19:00
Mittwoch08:00 - 13:00, 14:30 - 18:00
Donnerstaggeschlossen
Freitag08:00 - 13:00, 14:30 - 18:00
Samstag09:00 - 13:00
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

DienstleistungenService, Krankenpflege, Schwerpunkt Baby und Familie, Schwerpunkt Diabetes, Anmessen, Tests, Eigenherstellung, Schwerpunkt Phytotherapie, Schwerpunkt Haut, Bargeldlose Zahlung

Akzeptierte Zahlungsmittel

Bargeld, Girokarte, MasterCard, Visa

Abholung und Liefermöglichkeiten

Abholung im Geschäft, Lieferung, Lieferung am selben Tag, Kontaktfreie Lieferung

Bildergalerie

Aussenansicht der Apotheke am Bahnhof
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Aussenansicht der Apotheke am Bahnhof
Aussenansicht der Apotheke am Bahnhof

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Apotheke

In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.

Apothekenpflicht

Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.

Verschreibungspflicht

Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.

Versandapotheke

Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.

Apothekenketten

In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.

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