 | Kann man als Kaufinteressent den Namen des Grundstückseigentümers durch Einsicht in das Grundbuch erfahren?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Prinzipiell ist dies nicht möglich. Nur demjenigen wird der Grundbucheintrag zu einem Grundstück zugänglich gemacht, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Als Kaufinteressent, der erst durch den Gang zum Grundbuchamt den Eigentümer des Grundstücks in Erfahrung bringen will, ist dies wohl regelmäßig nicht der Fall. Als Kaufinteressent wäre es nur dann möglich, Grundbucheinsicht zu nehmen, wenn man über eine Einverständniserklärung seitens des Grundstückseigentümers verfügt und diese beim Grundbuch vorlegen kann bzw. über ein berechtigtes Interesse verfügt.