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Fahrschule in Duisburg im Branchenbuch


Fahrschule Vision im Branchenbuch Duisburg

Schreckerstr. 5, 47166 Duisburg


0203 48496091


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Vision in Duisburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Vision

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Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Vision!
Wir sind Ihre Fahrschule in Duisburg.
Bei weiteren Fragen oder für einen Termin können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Team von der Fahrschule Vision.

Anschrift

StraßeSchreckerstr. 5
PLZ, Ort47166 Duisburg
Koordinaten51.4926,6.77467
KFZ-Navigation51.4926,6.77467

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag12:00 - 18:00
Dienstag12:00 - 18:00
Mittwoch12:00 - 18:00
Donnerstag12:00 - 18:00
Freitag12:00 - 18:00
Samstag11:00 - 15:00
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAutofahren lernen Duisburg, Autoführerschein Duisburg, Automatikfahrzeugschulung, Beratung, Erstehilfe Fahrschule, Erste-Hilfe-Kurs, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrschul-App, Fahrschule Duisburg, Fahrschüler, Fahrschule wechseln, Fahrstunden, Führerscheinklasse B, Führerschein mit 17, Führerscheinprüfung, Intensivkurs (14 Tage), PKW Führerschein, praktische Prüfung, Theorieprüfung
SprachenDeutsch, Englisch, Türkisch

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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